Ehe- und Familienrecht,  Arbeitsrecht,  Miet- und Pachtrecht,  Verkehrsrecht
    von der Aue, Notar, Rechtsanwälte, Fachanwälte

Die Anwälte

Ekkehard von der Aue

1948 in Berlin geboren, verheiratet, ein Kind.

Rechtsanwalt seit 1976 mit eigener Kanzlei. Notar seit 1988.

Seit Einführung der Fachanwaltschaft (1996) als erster Berliner Fachanwalt für Familienrecht zugelassen.

Acht Jahre lang Tätigkeit als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins in Berlin und Mitglied der AUF.

Ich arbeite hauptsächlich im Ehe- und Familienrecht, führe Scheidungs- und Unterhaltsverfahren, helfe Sorgerechts- und Umgangsregelungen zu gestalten und betreue die Vermögensauseinandersetzungen im Rahmen eines Trennungskonfliktes. Ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit sind die notariellen Tätigkeiten mit all ihren Facetten, insbesondere im Bereich des Familien- und Erbrechtes, d.h. die Erstellung von Eheverträgen, Testamenten, Erbauseinandersetzungen und gesellschaftsrechtlichen Verträgen. Die täglich neue und immer wieder andere Kommunikation mit Mandanten, Gegnern und Richtern, auch und gerade in der gerichtlichen Auseinandersetzung, machen den Anwaltsberuf für mich so einmalig und interessant.

Politik, Literatur, Theater und Kino, hierfür muss nach der Arbeit auch noch Zeit sein.

„Ein Familienfachanwalt muss die Gesetze kennen,
besonders aber das Leben.“

Zurück zu den Anwälten

   

Dannenwalder Weg 157 A - 13439 Berlin (Märkisches Viertel) - Postfach 260109 - 13411 Berlin - Tel:(030) 4076820 - Fax: (030) 4151042 - E-Mail: kanzlei@ravonderaue.de